Geblitzt worden?

Sie sind geblitzt worden? Keine Panik! Ein Einspruch lohnt sich meistens. Lassen Sie jetzt kostenlos Ihre Chancen prüfen.

Wussten Sie, dass laut einer Feldstudie der Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft (VUT) 56% aller Bußgelder rechtlich angreifbar sind?

Ihre Chancen sind gut

Es gibt viele Menge Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen oder zumindest strafmildernd wirken. Angefangen von falsch platzierten oder fehlerhaft bedienten Messgeräten bis hin zu einem verdeckten Schild oder einem Rettungsfahrzeug, dass den Blitz ausgelöst hat.

Gründe für einen Einspruch können z. B. sein ...

Messfehler durch nicht geeichte Messgeräte

Falsch platzierte Messgeräte

Fehlerhafte Bedienung des Messgerätes

Verjährung des Bußgeldbescheides

Falsche Angaben im Bußgeldbescheid

Keine Identifizierung möglich

Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Strafmildernde Umstände können z. B. sein ...

Begleitetes Fahren

Behinderung

Berufskraftfahrer

Ehrenamt

Alleinerziehend

Notsituation

Pflege Angehöriger

Fließender Verkehr

Drängler von hinten

Rettungsfahrzeug

Kurze Unachtsamkeit

Schild verdeckt

Kurz vor oder nach Verkehrszeichen geblitzt

Ortschild übersehen - Bebauung nicht typisch

Beeinträchtigung berufliche Tätigkeit

Ihre Chancen sind gut

Wussten Sie, dass laut einer Feldstudie der Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft (VUT) 56% aller Bußgelder rechtlich angreifbar sind?
... und dass es jede Menge Umstände gibt, die sich strafmildernd auswirken können? Wie zum Beispiel:
  • Begleitetes Fahren
  • Behinderung
  • Berufskraftfahrer
  • Beeinträchtigung berufliche Tätigkeit
  • Ehrenamt
  • Alleinerziehend
  • Pflege von Angehörigen
  • Ortschild übersehen – Bebauung nicht typisch
  • Schild verdeckt
  • Kurze Unachtsamkeit
  • Notsituation
  • Rettungsfahrzeug von hinten
  • Fließender Verkehr
  • Drängler von hinten
  • Kurz vor oder nach Verkehrszeichen geblitzt

Unser Versprechen

Wir geben unser Bestes um Ihnen zu helfen

Full Service

Ganz einfach und ohne Aufwand für Sie. Keinen Papierkram, kein persönliches Erscheinen vor Gericht.

Langjährige Erfahrung

Wir stehen Ihnen als erfahrender Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite und können auf hunderte von Fällen zurückblicken.

Hohe Erfolgsquote

In vielen Fällen sind die Aussichten auf eine Strafmilderung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens hoch.

Sicherheit

In vielen Fällen sind die Aussichten auf eine Strafmilderung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens hoch.

Der erfahrene Experte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Frank Büchel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit über 27 Jahren Berufserfahrung. Er verteidigt tagtäglich erfolgreich Mandanten, denen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen wird. 

Ich kümmere mich um alle Streitigkeiten rund um das Auto und den Führerschein. Auch Oldtimer-Fahrer und -Eigner sind bei mir richtig. Historische Fahrzeuge verursachen oft auch spezielle Rechtsprobleme. Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Rechtsanwalt Frank Büchel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit über 27 Jahren Berufserfahrung. Er verteidigt tagtäglich erfolgreich Mandanten, denen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen wird. 

Der erfahrene Experte an Ihrer Seite

Ich kümmere mich um alle Streitigkeiten rund um das Auto und den Führerschein. Auch Oldtimer-Fahrer und -Eigner sind bei mir richtig. Historische Fahrzeuge verursachen oft auch spezielle Rechtsprobleme. Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Was wirft man Ihnen vor?

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos auf die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überprüfen!

Geschwindigkeits-übertretung

Rote Ampel überfahren

Abstand nicht eingehalten

Sonstiger Verkehrsverstoß

Bastian Dittrich Black Door Filmproduktion

Der Blitzerschreck! Wenn das ungewollte Passfoto kommt nicht verzagen zuerst zu Herrn Büchel gehen. Er vertritt nicht nur im Fall von Blitzern sondern auch im Fall eines Unfalles die geschädigten und vertritt die geschädigten gegen die Versicherungen, die immer Kosten sparen wollen. Uneingeschränkt zu empfehlen - leider auch aus eigener Erfahrung!

Carsten Hiebl Designation

Toller, zuverlässiger Anwalt, der partnerschaftlich mit Mandanten verfährt

Gerhard Jager

Als Geschäftsmann benötige ich meinen Führerschein dringend. Leider steigt aber auch die Gefahr für ein unbeabsichtigtes Fehlverhalten, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist. Da bin ich bin froh mit Frank Büchel einen erfahrenen Anwalt an meiner Seite zu wissen!

    Häufig gestellte Fragen

    Ganz klar: Ja! Wenn uns Ihre Nachricht vorliegt, prüfen wir kurzfristig ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt oder nicht. Diese Auskunft ist selbstverständlich kostenlos und Sie entscheiden erst danach ob Sie uns mit dem Fall beauftragen oder nicht.

    Werktags können wir Ihnen binnen 24 Stunden eine erste Auskunft geben.

    Selbstverständlich helfen wir bei allen üblichen Verkehrsdelikten, wie beispielsweise
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Rotlicht Verstöße
    • Abstandsverstöße
    • Alkohol am Steuer
    • Drogen am Steuer
    • Handy am Steuer
    • Ruhe- und Lenkzeitverstöße
    Aber selbstverständlich sind wir auch in allen anderen Fällen Ihr Ansprechpartner. Wählen Sie einfach „Sonstiger Verkehrsverstoß“ im obigen Formular aus und beschreiben Sie dort Ihren speziellen Fall.
    Ihre Rechtsschutzversicherung muss den Baustein „Verkehrsrechtschutz“ enthalten, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Der Versicherungsschutz greift dann auch, wenn Sie sich gegen Strafen wie Bußgelder oder den Führerscheinentzug zur Wehr setzen möchten.

    Der Versicherungsschutz greift allerdings nicht bei Vorsatz oder wenn ein Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zugelassen war oder der Fahrer keinen Führerschein hatte oder nicht berechtig war, das Auto zu fahren. Beachten Sie bitte auch, dass die Rechtsschutzversicherung nicht für alle Ordnungswidrigkeiten aufkommt.
    Sie nennen uns einfach nur den Versicherer und Ihre Versicherungsnummer. Wir fragen dann bei Ihrem Rechtsschutzversicherer die Deckungszuge an. Sie brauchen sich also nicht selbst mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen. Wir machen das für Sie!
    Als erstes die beste Nachricht: Wir übernehmen für Sie bis zu 150 Euro Ihrer Selbstbeteiligung! Ist Ihre Selbstbeteiligung höher, kommt es natürlich auf die erwartbare Geldbuße an. Wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg verhindert werden können, ist das für die meisten Autofahrer auf jeden Fall eine Beteiligung an den Kosten wert. Vor allem dann, wenn man auf das Auto angewiesen ist oder es sogar beruflich benötigt.
    Die Folgen eines Abstandverstoßes und die Höhe des Bußgeldes hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die wesentlichsten Punkte sind die gefahrene Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Abstandsmessung sowie der tatsächliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Als grobe Faustformel für den richtigen Sicherheitsabstand für Pkw-Fahrer gilt der halbe Tachowert in Metern.  Auch der falsche Abstand zur Seite oder nach hinten kann ein Bußgeld auslösen. Beispielsweise, wenn man jemanden durch zu wenig Seitenabstand bei Überholen gefährdet oder als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund zu stark bremst. Wirft man Ihnen einen Verstoß dieser Art vor, benutzen Sie bitte unser Formular „Anderer Tatvorwurf“.

    Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist für die Höhe des Strafmaßes vor allem entscheidend, ob die Ampel kürzer oder länger als 1 Sekunde rot war und ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ist beides nicht der Fall, spricht der Gesetzgeber von einem einfachen Rotlichtverstoß, der allerdings trotzdem, neben einer Geldbuße, mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Trift eines der beiden oben genannten  Kriterien zu, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, der, neben Geldbuße und Punkten in Flensburg, zusätzlich mit einem Fahrverbot belegt wird.

    Das Strafmaß für die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen regelt der jeweils aktuelle Bußgeldkatalog.  Ausschlaggebend für die Festlegung sind verschiedene Faktoren. In erster Linie ist dies natürlich die Höhe der Überschreitung der zulässigen Höchst-Geschwindigkeit. Liegt diese bis zu 20 km/h, droht lediglich ein Bußgeld und ein Einspruch lohnt sich in der Regel nicht. Dies gilt allerdings nur, wenn der Verstoß nicht mit einer Sicherheitsgefährdung verbunden ist!

    Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, wird es grundsätzlich kritisch, denn dann droht schon ein Punkt in Flensburg. Ab 30 km/h sind es dann schon 2 Punkte und ein Fahrverbot. 

    Vielen Dank für Ihre Nachricht

    Wir werden Ihre Angaben prüfen und uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.