Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist für die Höhe des Strafmaßes vor allem entscheidend, ob die Ampel kürzer oder länger als 1 Sekunde rot war und ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ist beides nicht der Fall, spricht der Gesetzgeber von einem einfachen Rotlichtverstoß, der allerdings trotzdem, neben einer Geldbuße, mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Trift eines der beiden oben genannten Kriterien zu, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, der, neben Geldbuße und Punkten in Flensburg, zusätzlich mit einem Fahrverbot belegt wird.